Bonusheft: 2021 schon beim Zahnarzt gewesen?

  • Zahnersatz: gesetzliche Krankenkassen zahlen festen Zuschuss
  • Regelmäßige zahnärztliche Vorsorgen erhöhen Festzuschuss
  • Voraussetzung: lückenloses Bonusheft
  • Bonusheft ab 2022 digital

Wird Zahnersatz notwendig, zahlen gesetzliche Krankenkassen einen festen Zuschuss. Dieser Festzuschuss steigt, wenn Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahrnehmen und dies in ihr Bonusheft eintragen lassen.

„Wem für dieses Jahr noch ein Stempel für seinen Zahnarztbesuch für die Kontrolle der Zähne fehlt, sollte schnell einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Wichtig zu wissen ist, dass die Versicherten selbst für ein lückenlos geführtes Bonusheft verantwortlich sind.“ Dank hoher Hygiene-Standards in Zahnarztpraxen ist der Besuch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt für Patienten auch während der Corona-Pandemie sicher. Die Auswertung bisheriger Daten zeigt, dass zahnärztliche Behandlungen das Risiko einer Infektion mit COVID-19 nicht erhöhen.

Lückenloses Bonusheft erhöht Zuschuss bei Zahnersatz

Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse sogar 75 Prozent. Falls doch ein Termin innerhalb der letzten zehn Jahre versäumt wurde, sollte bei Vorliegen einer wichtigen Begründung eine Abstimmung mit der Krankenkasse erfolgen. Dann liegt es im Ermessen der Krankenkasse, denn ohne besonderen Grund gilt die Bonusregelung allerdings nicht mehr und der Bonus muss neu erworben werden.

Zahnersatz: Bonusheft für Krankenkasse ab 2022 digital

Ab dem kommenden Jahr soll das Bonusheft Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden. Das digitale Bonusheft erleichtert es den Patienten, ihrer Krankenkasse nachzuweisen, dass sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung ihrer Zähne bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt waren. Ein weiterer Vorteil: Eine App kann Patienten daran erinnern, einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zu vereinbaren. Auch entfällt das Nachtragen von Untersuchungen in das Bonusheft, sollte dieses beim Kontrolltermin zu Hause liegen geblieben oder gänzlich verloren gegangen sein.

Textquelle: Initiative proDente

NZI gewinnt Klage gegen AOK

Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz sind unzulässig.

Das Sozialgericht Hannover, hat am Freitag, den 21. April 2010 bei der mündlichen Verhandlung festgestellt, „dass die Beklagte nicht befugt war mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG die Vereinbarung zur Umsetzung des Informationsrechtes über preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten gemäß § 88 Abs 2 Satz 3 SGB V vom 21.08.2008 abzuschließen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“  Weiterlesen…

DZV: Kampfansage gegen Zahnersatz zum Nulltarif, Preisdumping und Patientensteuerung

Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne macht der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV e.V.) Front gegen die „Selektivverträge“ einiger Krankenkassen.

Deutsche Zahnärzte Verband - logoIn den Wartezimmern der Zahnarztpraxen informiert seit dem 22. Februar eine Vielzahl von Flyern und Postern die Patienten über Brisanz und Hintergründe dieser Verträge: Zahnersatz zum Nulltarif aus Billiglohnländern, Preisdumping, Einschränkung der freien Arztwahl, gezielte Steuerung von Patienten. Die Kampagne findet breite Zustimmung. Zahlreiche Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Verbände, regionale Initiativen und Innungen unterstützen diese Aktion bzw. haben sich bereits angeschlossen.

„Nulltarifangebote werden von einigen Kassen im Zusammenspiel mit Handels- und Managementgesellschaften aggressiv beworben, um Kunden zu gewinnen“, erklärt DZV-Vorsitzender Martin Hendges. „Es wird höchste Zeit, die Hintergründe aufzudecken. Solche Selektivverträge sind schleichendes Gift für unser Gesundheitssystem“. Obwohl erst einige hundert von insgesamt 55.000 praktizierenden Zahnärzten unterzeichnet haben, ist für den DZV das Maß voll.  Weiterlesen…

Privater Versicherer darf nicht auf BEL-Liste verweisen

Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts München für Zahnärzte, Patienten und Zahntechniker zu einem Dauerstreitthema

ParagraphIm Dauerstreit um die Erstattung von Laborleistungen hat das Amtsgericht (AG) München kürzlich ein aufschlussreiches und ermutigendes Urteil (Az.: 141 C 25047/07, Urteil vom 5. November 2009) im Sinne der Zahnärzteschaft gefällt. Dem Standpunkt vieler privater Krankenversicherer, die meinen, ihren Versicherungsnehmern nicht höhere Vergütungssätze erstatten zu brauchen, als in dem von den Spitzenverbänden der Zahntechniker entwickelten Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL) festgelegt sind, wurde eine klare Absage erteilt.  Weiterlesen…

Bonus nicht nur für Konzernchefs

Bonusheft hilft Geld sparen

Bonusheft ZahnarztWer rechtzeitig zum Jahresende den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrnimmt, kann sich für die Zukunft einen satten Bonus sichern. Entscheidend für die „Lizenz zum Geld sparen“ ist das Bonusheft. Mit ihm können Patienten belegen, dass Sie in den vergangenen Jahren jährlich beim Zahnarzt waren und somit die für die Zahngesundheit wichtigen Kontrolltermine eingehalten haben. Wird Zahnersatz nötig, erhöht sich bei regelmäßigen Kontrollen in den letzten fünf Jahren die Zuzahlung der Krankenkasse um 20 Prozent. Sind im Bonusheft gar Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren verzeichnet, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Effekt: Für eine Krone im nicht sichtbaren Bereich erhalten Sie ohne regelmäßige Zahnarztbesuche derzeit 120,03 €. Können Sie die Vorsorge über 10 Jahre belegen erhöht sich der Zuschuss um 30 Prozent auf 156,04 €.  Weiterlesen…

Zahnärzte nach Beschluss des Bundestages zu Online-Durchsuchungen gegen Internetanbindung der Praxen für eGK

Logo KZVB“Mit dem Bundestagsvotum wird das Durchforsten von Zahnarztcomputern über das Internet möglich. Das erodiert das Arztgeheimnis und belastet die Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Grund mehr für uns, die Online-Anbindung der Zahnarztpraxen abzulehnen, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant ist.”

Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, den Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz.  Weiterlesen…

»Öffnungsklausel« in der GOZ wäre verfassungswidrig

Logo Gebührenordnung für ZahnärzteVor einem offenen Verstoß gegen das Grundgesetz im Zusammenhang mit der sogenannten »Öffnungsklausel« im Bereich privatzahnärztlicher Abrechungen warnt eindrücklich der Rechtswissenschaftler Prof. Winfried Boecken (Universität Konstanz).

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll in der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine Klausel verankert werden, die Direktverträge außerhalb der GOZ erlaubt. Diese sollen zwischen einzelnen Zahnärzten oder Gruppen von Zahnärzten mit den Privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden können. Prof. Boecken bezeichnet dieses Vorhaben in einem im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellten Gutachten als „verfassungswidrig“.  Weiterlesen…

Schriftliche Patienteneinwilligung und Aufklärungsformulare – das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient entscheidet!

Aufklärungsbögen können eine hilfreiche Unterstützung sein

Ein hilfreicher Leitfaden für das Gespräch und die Dokumentation können hierbei vorformulierte Aufklärungsbögen sein. Bei richtigem Einsatz des Aufklärungsbogens führt dieser zu mehr Routine und einer verbesserten Dokumentation bei der Aufklärung des Patienten, infolgedessen zu mehr Sicherheit bei der Einwilligung des Patienten und damit vor einer möglichen Haftung.

Was hat der Zahnarzt bei der Aufklärung zu beachten und in welcher Form können Aufklärungsformulare verwendet werden? Nachfolgend soll ein Überblick über die Aufklärungspflicht des Zahnarztes gegeben werden:  Weiterlesen…

Urteil bestätigt Aufklärungspflicht des Zahnarztes über seltene Risiken

Vor der Leitungsanästhesie muss der Zahnarzt seinen Patienten über das Risiko der Schädigung des nervus ligualis aufklären.

Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Entscheidung vom 13.05.2004 (Az: 5 U 41/03) klar gestellt. 

Logo Spitta VerlagIn dem konkreten Fall wollte der Zahnarzt bei dem Patienten einen Backenzahn erneuern. In Vorbereitung auf den Eingriff wurde dem Patienten ein Betäubungsmittel gespritzt, ohne dass eine Aufklärung über die Risiken einer Leitungsanästhesie vorgenommen wurde. Beim Einstich und der anschließenden Applikation des Betäubungsmittels kam es zu einer Beeinträchtigung des nervus ligualis. In der Folgezeit stellten sich beim Patienten persistierende Beschwerden und Ausfälle im Bereich der Injektionsstelle und der rechten Zungenhälfte ein. Die durch den Einstich mit der Spritze erfolgte Schädigung des nervus lingualis war dauerhaft. Der Patient erhob daraufhin Klage auf Schmerzensgeld mit der Begründung, dass er bei Aufklärung über dieses Risiko seine Einwilligung in die Injektion verweigert hätte.  Weiterlesen…