Im Visier: Internet-Auktionen für Zahnersatz

Es gibt fast nichts, was man im Internet nicht ersteigern oder versteigern könnte.

Dabei geht es allerdings nicht immer um den höchsten Bieter, sondern immer häufiger auch um den billigsten Anbieter. Neuerdings können Patienten sogar Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz im Internet einstellen und so von Zahnärzten und Zahntechnikern ein Angebot für die medizinische Versorgung und die prothetischen Arbeiten einholen.

Das Informations- und Qualitätszentrum Zahntechnik (iq:z) mahnt zur äußersten Vorsicht: „Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – Ihrer Gesundheit zuliebe!“ 

Der Heil- und Kostenplan

Grundlage eines Heil- und Kostenplans (HKP) ist der vom behandelnden Zahnarzt nach Abschluss der medizinisch notwendigen Erstbehandlung festgestellte Befund. Hieraus ergibt sich, einer vorbestimmten Systematik folgend, die so genannte Regelversorgung mit Zahnersatz. Diese, von den Krankenkassen als bezuschussungswürdig anerkannte Standardversorgung, genügt jedoch oftmals nicht den individuellen Ansprüchen des Patienten an Ästhetik und Tragekomfort.

Partnerschaftliche Beratung vor Ort

Patient, Zahnarzt und Zahntechnikermeister planen deshalb gemeinsam eine Versorgung, die alle Kriterien bestmöglich miteinander kombiniert und erfüllt. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass sehr häufig noch im laufenden Herstellungsprozess des Zahnersatzes Änderungswünsche vorgetragen und dann auch realisiert werden. Dieser Service kann nur direkt vor Ort geboten werden. Außerdem benötigt das Zahnlabor zur Herstellung des Zahnersatzes oft weitere wichtige Angaben zum Patienten, z. B. zu möglichen Allergien im Hinblick auf die zu verwendenden Materialen oder zu Besonderheiten in der Farbgebung der natürlichen Zähne.

Individuelle Vorraussetzungen

Ein Zahnarzt, der ein Angebot allein auf Basis eines Heil- und Kostenplanes abgibt, verfügt in der Regel über diese Hinweise nicht. Ebenso kann ein Zahnlabor wichtige Gegebenheiten, wie z. B. Erschwernisse bei der Herstellung des einzugliedernden Zahnersatzes wegen Besonderheiten in der Zahnstellung des Restgebisses, in seiner Kalkulation nicht berücksichtigen, da diese Informationen auf dem HKP nicht vermerkt sind. Urplötzlich sieht sich der Patient dann möglicherweise mit Zusatzkosten konfrontiert, die im Auktionspreis nicht ausgewiesen waren. Oder der Anbieter hält zwar den Preis, muss aber an der Leistung Abstriche machen um noch kostendeckend arbeiten zu können. In beiden Fällen ein schlechtes Geschäft für den Patienten. Dann wird aus »billig« schnell »teuer«.

Zweitmeinung

Wenn ein Patient ein Alternativ-Angebot wünscht, empfiehlt das Informations- und Qualitätszentrum Zahntechnik (iq:z) stattdessen, einen zweiten Zahnarzt aufzusuchen, der den Patienten gründlich untersuchen und auf Basis eines umfassenden Befundes ein fundiertes Angebot abgeben kann. Zahntechnische Produkte müssen individuell für jeden einzelnen Patienten hergestellt werden. Zahnärzte und Zahntechniker müssen deshalb vor Ort optimal zusammenarbeiten und ihre Patienten intensiv und persönlich betreuen. Erst diese Systempartnerschaft garantiert ein Höchstmaß an Qualität und Tragekomfort.

Textquelle: www.iqz-online.de – Informationsoffensive des Zahntechnikerhandwerks Baden-Württemberg