Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz sind unzulässig.
Das Sozialgericht Hannover, hat am Freitag, den 21. April 2010 bei der mündlichen Verhandlung festgestellt, „dass die Beklagte nicht befugt war mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG die Vereinbarung zur Umsetzung des Informationsrechtes über preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten gemäß § 88 Abs 2 Satz 3 SGB V vom 21.08.2008 abzuschließen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“ Weiterlesen…
Die ersten Knospen lugen hervor. Wir sehnen uns die ersten Sonnenstrahlen herbei. Für viele Menschen beginnt das Jahr erst mit dem Frühlingsbeginn. Altes wegräumen, Bleibendes saubermachen und eventuell Neues ergänzen: der Frühjahrsputz steht an – warum nicht auch für die Zähne? Hinter gesunden und schönen Zähnen steckt keine Zauberformel.
In den Wartezimmern der Zahnarztpraxen informiert seit dem 22. Februar eine Vielzahl von Flyern und Postern die Patienten über Brisanz und Hintergründe dieser Verträge: Zahnersatz zum Nulltarif aus Billiglohnländern, Preisdumping, Einschränkung der freien Arztwahl, gezielte Steuerung von Patienten. Die Kampagne findet breite Zustimmung. Zahlreiche Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Verbände, regionale Initiativen und Innungen unterstützen diese Aktion bzw. haben sich bereits angeschlossen.
Im Dauerstreit um die Erstattung von Laborleistungen hat das Amtsgericht (AG) München kürzlich ein aufschlussreiches und ermutigendes Urteil (Az.: 141 C 25047/07, Urteil vom 5. November 2009) im Sinne der Zahnärzteschaft gefällt. Dem Standpunkt vieler privater Krankenversicherer, die meinen, ihren Versicherungsnehmern nicht höhere Vergütungssätze erstatten zu brauchen, als in dem von den Spitzenverbänden der Zahntechniker entwickelten Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL) festgelegt sind, wurde eine klare Absage erteilt. 




Der deutsche MILLER-Preis und 10.000 Euro gehen nach Greifswald. Der seit 1908 durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (www.dgzmk.de) vergebene Preis zu Ehren des Pioniers der Zahnheilkunde, Professor Willoughby Dayton Miller (1853- 1907), geht in diesem Jahr an eine Greifswalder Forschergruppe. Anlässlich des Deutschen Zahnärzte-Tages in München wurde der Preis Anfang November im Herkulessaal der altehrwürdigen Münchner Residenz an die Arbeitsgruppe der Greifswalder Zahnklinik mit dem Pharmakologen Prof. Peter Meisel und den Zahnmedizinern Dr. Careen Springmann und Prof. Thomas Kocher übergeben. Die Wissenschaftler aus der Universitätszahnklinik Greifswald überzeugten die Gutachterkommission mit ihren Forschungsergebnissen zu Beziehungen zwischen dem Versorgungsgrad der Bevölkerung mit Magnesium und der Zahngesundheit.
Wer rechtzeitig zum Jahresende den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrnimmt, kann sich für die Zukunft einen satten Bonus sichern. Entscheidend für die „Lizenz zum Geld sparen“ ist das Bonusheft. Mit ihm können Patienten belegen, dass Sie in den vergangenen Jahren jährlich beim Zahnarzt waren und somit die für die Zahngesundheit wichtigen Kontrolltermine eingehalten haben. Wird Zahnersatz nötig, erhöht sich bei regelmäßigen Kontrollen in den letzten fünf Jahren die Zuzahlung der Krankenkasse um 20 Prozent. Sind im Bonusheft gar Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren verzeichnet, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.