Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter
Walter Schmitz leidet seit zwei Jahren an den Folgen eines schweren Schlaganfalles und wird zu Hause von einem Pflegedienst und seiner Familie versorgt. Seine Zähne kann er nicht mehr selber putzen und der Besuch beim Zahnarzt ist unmöglich geworden, da er bettlägerig ist – ein nicht ungewöhnliches Alltagsszenario in Deutschland. Nun sollen Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zukünftig einen eigenen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen erhalten. Dies sieht ein aktueller Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vor.
Zahnmedizinisch-präventive Maßnahmen gehören bei erwachsenen Menschen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Gerade Senioren und Erwachsene mit Behinderung verfügen aber häufig nicht über die finanziellen Mittel, um diese Maßnahmen selber zu finanzieren und der Gang zum Zahnarzt fällt schwer. In der Summe sind ihre zahnmedizinische Versorgung sowie die Mundgesundheit daher deutlich schlechter als die anderer Bevölkerungsgruppen.
Zahnprophylaxe unabhängig vom Alter
Im aktuellen Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVK-VSG) soll ein neuer §22a im Sozialgesetzbuch V (SBG V) zur besonderen zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz festgeschrieben werden. Diese Personengruppen sollen unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf bedarfsadäquate Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen erhalten. Dies umfasst insbesondere, die Mundhygiene zu überprüfen, regelmäßig zur Mund- und Prothesenhygiene bzw. -reinigung zu informieren und zu motivieren sowie die Zähne zu fluoridieren und gegebenenfalls Fissuren sowie Grübchen zu versiegeln. Pflegepersonen der Patienten sollen dabei mit einbezogen werden. Entstehen dem Zahnarzt hierbei personelle, instrumentelle oder zeitliche Mehraufwendungen, soll er sie durch Zuschläge ausgleichen können. „Um die Versorgungslücke für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung zu schließen, ist der künftige Anspruch auf besondere prophylaktische Leistungen in stationären Einrichtungen und in der häuslichen Betreuung richtig und wichtig“, erläutert Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Der Referentenentwurf greift eine langjährige Forderung der Zahnärzteschaft auf.“ Das Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung hatte diesen Anspruch bereits im Jahr 2010 formuliert.
Textquelle: Initiative proDente