Weise oder besser nicht?

Individueller Befund entscheidet

Angenommen, die Weisheitszähne sind durchgebrochen – dann besitzt ein gesunder erwachsener Mensch 32 Zähne. Jeweils ganz hinten sitzen die vier Weisheitszähne, die sich im Gegensatz zu den anderen bleibenden Zähnen erst sehr spät entwickeln. Bei manchen Menschen ist eine Mineralisation des Weisheitszahnkeimes im Röntgenbild erst mit 14 Jahren nachweisbar. Üblicherweise brechen sie erst im Erwachsenenalter durch, daher der Name „Weisheitszahn“. Ist nicht genug Platz im Kiefer vorhanden, brechen die Weisheitszähne oftmals erst gar nicht durch. 

Ob die Weisheitszähne durchbrechen oder nicht, in jedem Fall sollte zahnärztlich geprüft werden, ob die zusätzlichen Backenzähne im Kiefer bzw. Mund verbleiben können oder ob sie entfernt werden müssen. Weisheitszähne sind die hintersten in der Mundhöhle. Wenn der Platz im Kiefer für sie nicht ausreicht, kann es zu krankhaften Veränderungen am Kiefer oder an den benachbarten Zähnen führen. Mit Hilfe eines Übersichtröntgenbildes kann der Zahnarzt einschätzen, ob die Weisheitszähne durchbrechen, und welche Veränderungen hervorgerufen werden können.

Drei oder fünf Höcker?

Nicht alle Weisheitszähne sehen gleich aus und ihre Formen weisen manchmal deutliche Unterschiede zu den anderen Backenzähnen auf. So gibt es Weisheitszähne mit drei oder aber auch mit fünf Höckern. Auch die Anzahl der Wurzeln kann unterschiedlich sein. Oftmals sind die Wurzeln miteinander verwachsen oder hakenförmig gebogen, was die mögliche Entfernung erschweren kann.

Besser ziehen?

Die Entscheidung Weisheitszähne zu entfernen ist immer eine ganz individuelle. Dabei ist immer das mögliche Risiko bei der Entfernung zu beachten. Sie sollten dann entfernt werden, wenn bereits Komplikationen beim Durchbruch entstanden sind oder wesentliche Nachteile für die Mundgesundheit zu erwarten sind. Findet der Zahnarzt folgende Gegebenheiten vor, wird er dem Patienten zur Entfernung des Weisheitszahnes raten:

  • Bei Schlupfwinkelinfektionen am Weisheitszahn.
  • Bei Karies oder Wurzelentzündungen am Weisheitszahn.
  • Bei Zysten in der Umgebung des Weisheitszahnes.
  • Wenn der Weisheitszahn das Zahnbett des Nachbarzahnes gefährdet.
  • Wenn Weisheitszähne das Zusammenbeißen der Zähne stören.
  • Wenn Weisheitszähne wesentlich die Korrektur von Kieferfehlstellungen erschweren.

Wenn Weisheitszähne durchbrechen und sich komplikationslos in die vorhandene Zahn- und Kieferstruktur einreihen, oder wenn sie tief im Knochen verlagert sind und keine krankhaften Veränderungen in der Umgebung zu sehen sind, können sie belassen werden.

Textquelle: Initiative proDente