hib-Meldung: Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist unter Experten weiter umstritten.
Dies zeigte sich am Montag, 25.05.2009, bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin zu je einem Antrag der FDP-Fraktion (16/11245) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289).
Während etwa der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde „den höchsten Anforderungen gerecht“, äußerten andere Experten an diesem Punkt Bedenken. Die FDP-Fraktion mahnt in ihrem Antrag zu einem „Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte“, es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere „Dritte“ dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die „Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen“ der Gesundheitskarte „unter keinen Umständen“ aufgegeben werden dürfe. Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie müssten „selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht“.
Zipperer sagte, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, gematik, versicherte, derDatenschutz werde bei der Gesundheitskarte durch „weitreichende Vorkehrungen sichergestellt“. Von einemvorbildlichen Sicherheitsniveau sprach der Einzelsachverständige Professor Peter Haas. Kein Land unternehme hier so viele Anstrengungen wie die Bundesrepublik.
Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sah dagegen den gewünschten Sicherheitsstandard nicht erreicht. Das derzeitige System sei aber eventuell vertretbar, wenn die vorhandenen Probleme gelöst werden. Für das Aktionsbündnis „Stoppt die e-Card“ wandte sich Silke Lüder gegen eine zentrale Speicherung von Krankenhausdaten. DerEinzelsachverständige Kai-Uwe Steffens warnte vor der Entstehung eines „Datenberges“, der „Begehrlichkeiten wecken“ werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung entstehen.
Professor Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken in der Ärzteschaft gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von „zentraler Bedeutung“. Günther Buchholz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sagte, man werde in Zukunft elektronische Kommunikation benötigen, aber brauche Zeit, die Leistungsanbieter damit vertraut zu machen.
Textqelle: Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz, hib-Meldung (Heute im Bundestag)
Bildquelle: Freier Verband Deutscher Zahnärzte, mehr Informationen unter http://www.fvdz-egk.de/ www.fvdz.de