Zähne und Finanzen von A bis Z

Festzuschuss, Bonusheft, Zahnzusatzversicherung oder Heil- und Kostenplan: Wenn es um die Kosten von Zahnersatz geht, wird es manchmal kompliziert.

Dennoch wollen die Deutschen nach einer aktuellen Umfrage weiter in schöne und gesunde Zähne investieren. Mit einigen Tipps können Patienten dabei eine Menge Geld sparen. Regelmäßige Zahnarztbesuche spielen hier eine wichtige Rolle. Aber auch eine Versicherung kann Kosten reduzieren. Selbst Steuern können mit Zahnersatz eingespart werden. Und wer weiß schon, dass ab bestimmten, niedrigen Einkommen die Festzuschüsse der Krankenkassen glatt verdoppelt werden? Die Initiative proDente e.V. bietet einige Antworten zu Fragen rund um Zähne und Finanzen: 

B wie Bonusheft
Die Zuschüsse für Zahnersatz können erhöht werden. Je regelmäßiger der Patient seinen Zahnarzt besucht, desto mehr Geld wird erstattet. Sind regelmäßig Besuche über 5 Jahre belegt gibt es 20 Prozent mehr Geld. Ist der Patient 10 Jahre regelmäßig zur Vorsorge gegangen beträgt der Bonus sogar 30 Prozent.

D wie doppelter Festzuschuss
Wenn ein gewisses monatliches Bruttoeinkommen unterschritten wird, können Patienten einen doppelten Festzuschuss erhalten. Gleiches gilt, wenn die Kosten der Heimunterbringung von einem Träger der Sozialhilfe gezahlt wird. Nachweise hierfür muss der Patient seiner Krankenkasse vorlegen.

G wie Gewährleistung
“Kommt es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone oder der Füllung, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln”, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente. “Die so genannte Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre.” Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, die der Zahnarzt zu verantworten hat, muss er diese kostenfrei beheben. Für Mängel, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trägt er keine Verantwortung. Weist ein Zahnersatz erkennbare Mängel auf, darf ihn der Zahnarzt nicht eingliedern. Er muss diese Mängel beseitigen oder durch das zahntechnische Labor beseitigen lassen, das den Zahnersatz hergestellt hat.

Ein Plus für Patienten: Die ortsnahe Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechnikermeister ist auch ein Vorteil bei möglichen Nachbesserungen oder Reparaturen, da diese schnell durchgeführt werden können.

H wie Heil- und Kostenplan
„Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen wird immer erst ein Heil- und Kostenplan erstellt“, erklärt Dr.  Rüdiger Butz von der Initiative proDente. „Er beschreibt die geplante Behandlung, steckt den Kostenrahmen ab und muss von der Krankenkasse bewilligt werden. Erst dann kann der Zahnarzt mit der Arbeit beginnen.“ Mit der Bewilligung setzt die Kasse außerdem den Zuschuss fest, den sie zur Behandlung leistet. Der genehmigte Plan ist sechs Monate lang gültig, bis dahin muss die Behandlung abgeschlossen sein.

K wie kostenlos
Zwei Kontrolluntersuchungen pro Jahr sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zehn Euro Praxisgebühr werden nicht erhoben. Im Rahmen der Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt beispielsweise röntgen, um Entzündungen oder versteckte Karies festzustellen sowie einmal jährlich „harten Beläge“ – also Zahnstein – entfernen. Zahnstein beherbergt ebenso wie der Zahnbelag eine Vielzahl von Bakterien, die sich in der Mundhöhle ideal vermehren können. Erst wenn neben den präventiven Maßnahmen beim Kontrolltermin oder einem weiteren Termin eine Behandlung nötig wird, muss der Patient die Praxisgebühr zahlen.

Seit 2004 übernehmen die Kassen alle zwei Jahre die Kosten für einen speziellen Parodontitis-Test. Während des Tests tastet der Zahnarzt mit einer Sonde das Gewebe zwischen Zähnen und Zahnfleisch ab. Er misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und prüft ob eventuell eine Entzündung vorliegt. In schweren Fällen wird der betroffene Kiefer geröntgt, so dass der Zahnarzt sich ein genaues Bild vom Zustand des Kieferknochens machen kann.

N wie Nulltarif
Zahnersatz zum Nulltarif. Kann das funktionieren? Klare Frage, klare Antwort: Die absolute Aussage des Begriffs „Zahnersatz zum Nulltarif“ ist falsch. Nur Regelleistungen werden für Patienten kostenlos angeboten. Was heißt das? Die Regelleistung ist in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Sie ist eine medizinisch sinnvolle und zweckmäßige Basisversorgung. Wünscht aber der Patient beispielsweise statt einer herausnehmbaren Prothese mit Klammerverankerung einen festsitzenden Zahnersatz. Oder hat er Interesse beim Zahnersatz möglichst viel von seinen natürlichen Zähnen zu erhalten, sind das höherwertige Leistungen. Im Klartext: Schon der Wunsch nach einer kleinen ästhetischen Verbesserung in Bezug auf Materialauswahl und Behandlung ist auch bei den vermeintlichen Schnäppchenanbietern kostenpflichtig.

S wie Steuern sparen
Die Eigenbeteiligung beim Zahnersatz kann die Steuerlast mindern. Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben werden. „Ausgaben für Implantate, Kronen, Brücken oder Füllungen gehören zu den anerkannten „außergewöhnlichen Belastungen“ und sind daher steuerlich absetzbar“, bemerkt dazu Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente. Finanzgerichte lassen auch fünfstellige Beträge für Implantate gelten.

V wie Versicherungen
„Zähne kann man versichern, muss es aber nicht“, betont Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente. Eine Zahnbehandlung zählt nicht zu den existenziellen Risiken, wie etwa die Berufsunfähigkeit. Um Zahnersatz zu finanzieren, könnte zum Beispiel auch ein kleiner Sparvertrag nützlich sein. Doch wer eventuell nicht diszipliniert genug ist und das angesparte Geld für andere Dinge ausgibt oder sich aus Bequemlichkeit nicht selber um die Geldanlage kümmern will, kann „auf Nummer sicher gehen“ und eine private Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen. Zu beachten ist, was genau erstattet wird und wie hoch die monatlichen Kosten sind. Vorsicht: Ältere Menschen zahlen hohe Beiträge und manche Versicherungen haben Sperrfristen.

Z wie Zweitmeinung
Liegt einem Patienten schon eine konkrete Behandlungs- und Honorarplanung seines Zahnarztes vor, kann er – sofern er das für nötig erachtet – eine weitere Meinung einholen. Er kann entweder in einer anderen Praxis oder bei einer Patientenberatungsstelle nach einer „Zweiten Meinung“ fragen. Einige Beratungsstellen haben hier ein besonderes Modell (Gutachtermodell) entwickelt, das dem Spezialisten, der die Zweitmeinung erteilt, eine eigene Behandlung des Patienten untersagt. Er wird also völlig objektiv beraten, weil er kein wirtschaftliches Interesse an der Übernahme des Behandlungsfalles haben kann.

Download-Tipp:
Seit dem 1. Januar 2005 wird der Zahnersatz mit Hilfe von befundorientierten Festzuschüssen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Was sich hinter der Änderung verbirgt und welche Chancen sich für Patienten ergeben beschreibt der neue Leitfaden „Schöne Zähne – Leitfaden Zahnersatz und Finanzen“, den Sie kostenfrei unter diesem Link bei porDente e.V. downloaden oder bestellen können.

Textquelle: unter diesem Link bei porDente e.V. downloaden oder bestellen können