Zur Geschichte der Zahnheilkunde
Wanderheiler wie „Zahnbrecher“ oder „Zahnreißer“ zogen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Zähne. Erst einige Jahrhunderte später im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden Zahnärzte und Zahntechniker als eigenständige Berufsgruppen anerkannt.
Das preußische Medizinalreglement von 1825 legte in Deutschland erstmalig die Anforderungen an den Zahnarztberuf fest. Die übrigen deutschen Staaten folgten. 1869 trat jedoch eine Gewerbeordnung in Kraft, welche die Freigabe der Heilkunde, die sogenannte Kurierfreiheit, verfügte. Diese erlaubte es, das Heilgewerbe ohne medizinische Ausbildung und ohne Approbation auszuüben. Das blieb nicht ohne Folgen: Unter zahnarztähnlichen Titeln wie z. B. „Zahnartisten“, „Specialisten für Zahnleidende“ und „Zahnkünstler“ waren viele Kurpfuscher am Werk. Es bildete sich die Berufsgruppe der Dentisten.
Zahnärzte organisieren sich
Um ihre berufspolitischen Ziele zu verfolgen, organisierte sich die approbierte Zahnärzteschaft: bereits 1859 entstand der Central-Verein deutscher Zahnärzte, der Vorläufer der heutigen Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK); 1891 der Vereinsbund deutscher Zahnärzte und 1910 der Wirtschafts-Verband deutscher Zahnärzte. Unter anderem wurden die Errichtung von Ausbildungsstätten, die Übernahme des Studienfachs Zahnheilkunde an die medizinische Fakultät, die Einführung des Titels Dr. med. dent., die Einführung des Abiturs als verbindliche Studienvoraussetzung und die Gewährung des Habilitationsrechts durchgesetzt. Im 20. Jahrhundert erlangte die Zahnmedizin ein vergleichbar hohes wissenschaftliches Niveau wie die Medizin. Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde hob 1952 in der BRD den Dentistenberuf auf, und bereits zugelassene Dentisten wurden nach Ablegung einer entsprechenden Prüfung in den Zahnärztestand integriert.
Verbandsarbeit ist gefragt
Im Verlauf des 20. Jahrhunderts bildeten sich in Deutschland verschiedene Verbände über das gesamte dentale Leistungsspektrum, die bis heute tätig sind. Im Bereich der Zahnärzteschaft wurde 1953 der Bundesverband der Deutschen Zahnärzte (BDZ) gegründet, der 1990 in Bundeszahnärztekammer (BZÄK) umbenannt wurde. 1957 entstand der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ). 1916 gründete sich der Verband der Deutschen Dental-Fabrikanten. 1950 erfolgte seine Neugründung unter dem heutigen Namen Verband der Deutschen Dental-Industrie (VDDI). Auch der Dentalhandel organisierte sich – 1913 erstmalig als Verband der Handlungen zahnärztlicher und zahntechnischer Gebrauchsgegenstände. Nach mehreren Umbenennungen im Laufe der Jahrzehnte entstand 1990 der Bundesverband Dentalhandel (BVD).
Beruf des Zahntechnikers entsteht
Noch eine weitere Berufsgruppe bildete sich Ende des 19. Jahrhunderts heraus: 1880 gründeten die „Verfertiger künstlicher Zähne und Gebisse“ den Verein deutscher Zahnkünstler. Dieser wandelte sich vier Jahre später zur ersten deutschen Innung des Zahntechniker-Standes. Ab 1895 entstanden die ersten zahntechnischen Labore. Sie setzten immer mehr unterschiedliche Materialien ein und entwickelten neue Verfahrenstechniken. 1930 wurde das zahntechnische Handwerk durch den gemeinsamen Beschluss des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags und des Reichsverbands des deutschen Handwerks ein allgemein anerkanntes selbständiges Gewerbe. Sechs Jahre später erfolgte die erste Meisterfreisprechung. Vier Jahre später wurde der Beruf des Zahntechnikers erstmals im Verzeichnis der Gewerbe aufgeführt, die handwerksmäßig betrieben werden. 1953 übernahm die damals geschaffene Handwerksordnung den Beruf. Im Jahr 1956 folgte die Gründung des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). Drei Jahre später genehmigte das Bundeswirtschaftsministerium das vom VDZI erstellte Berufsbild des Zahntechniker-Handwerks.
Textquelle: Initiative proDente