Zahnersatz zum Nulltarif
Immer häufiger stolpern Patienten über Werbung mit derartigem Inhalt. Mit Hilfe des Einkaufs von billigem Zahnersatz aus China soll das Portemonnaie des Patienten nicht belastet werden.
Doch kann das funktionieren?
Was erwartet die Patienten wirklich?
Klare Frage, klare Antwort: Die absolute Aussage des Begriffs „Zahnersatz zum Nulltarif“ ist falsch. Nur Regelleistungen werden für Patienten kostenlos angeboten. Was heißt das? Die Regelleistung ist in Deutschland durch den Gesetzgeber definiert. Sie ist eine medizinisch sinnvolle und zweckmäßige Basisversorgung. Wünscht aber der Patient beispielsweise statt einer herausnehmbaren Prothese mit Klammerverankerung einen festsitzenden Zahnersatz oder hat er Interesse beim Zahnersatz möglichst viel von seinen natürlichen Zähnen zu erhalten, sind das höherwertige Leistungen. Im Klartext: Schon der Wunsch nach einer kleinen ästhetischen Verbesserung in Bezug auf Materialauswahl und Behandlung ist auch bei den vermeintlichen Schnäppchenanbietern kostenpflichtig.
Arbeitsplätze: Eine Frage des Gewissens
Ein anderes Kapitel sind die deutlichen Aussagen der Discount-Anbieter in Bezug auf den Arbeitsmarkt: „Natürlich kostet das Arbeitsplätze“. Sofern sich derartige Angebote großflächig durchsetzen sind tausende Arbeitsplätze zumeist im Zahntechniker-Handwerk gefährdet. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen und die Kosten für Arbeitslosengeld trägt wiederum die Allgemeinheit, also auch der einzelne Patient.
Textquelle: Initiative proDente e.V.