“Mit dem Bundestagsvotum wird das Durchforsten von Zahnarztcomputern über das Internet möglich. Das erodiert das Arztgeheimnis und belastet die Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Grund mehr für uns, die Online-Anbindung der Zahnarztpraxen abzulehnen, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant ist.”
Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, den Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz.
Bisher, so Buchholz weiter, hätte ein Großteil der Zahnärzte ihre Praxiscomputer aus Gründen der Datensicherheit nicht an das Internet angebunden. Würden sie dies nun im Zuge der Einführung bestimmter Anwendungen der eGK tun, schüfen sie damit auch technische Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen. Auch wenn es bei diesen Durchsuchungen richterliche Kontrollmechanismen gebe, zeigten die Fälle von gesetzeswidrigen Datenzugriffen oder -weitergaben in der Vergangenheit, dass es letzte Sicherheit vor Missbrauch nicht geben könne.
Auch der Vorsitzende des Datenschutzkontrollausschusses der KZBV, Dr. Janusz Rat, sprach sich gegen die Online-Anbindung von Praxiscomputern aus, auf denen Patientendaten gespeichert sind, und wies darauf hin, dass sie für Zahnärzte kein Muss ist: “Glücklicherweise sind die Zahnarztpraxen rechtlich nicht verpflichtet, an den Online-Anwendungen der eGK teilzunehmen. Nun ist es noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun.”
Erst in jüngster Zeit hatte die Bundesärztekammer ihre Empfehlungen für Praxis-PCs überarbeitet.
Weitere Informationen zum BKA-Gesetz auf Heise-Online.
Quelle: KZBV