Photo
Ribbon
Ribbon
New!
New1
Lights

NZI gewinnt Klage gegen AOK

Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz sind unzulässig.


logo

Das Sozialgericht Hannover, hat am Freitag, den 21. April 2010 bei der mündlichen Verhandlung festgestellt, „dass die Beklagte nicht befugt war mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG die Vereinbarung zur Umsetzung des Informationsrechtes über preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten gemäß § 88 Abs 2 Satz 3 SGB V vom 21.08.2008 abzuschließen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

Mehr Informationen...

DZV: Kampfansage gegen Zahnersatz zum Nulltarif, Preisdumping und Patientensteuerung

Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne macht der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV e.V.) Front gegen die „Selektivverträge“ einiger Krankenkassen.


bild2
In den Wartezimmern der Zahnarztpraxen informiert seit dem 22. Februar eine Vielzahl von Flyern und Postern die Patienten über Brisanz und Hintergründe dieser Verträge: Zahnersatz zum Nulltarif aus Billiglohnländern, Preisdumping, Einschränkung der freien Arztwahl, gezielte Steuerung von Patienten. Die Kampagne findet breite Zustimmung. Zahlreiche Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Verbände, regionale Initiativen und Innungen unterstützen diese Aktion bzw. haben sich bereits angeschlossen.

„Nulltarifangebote werden von einigen Kassen im Zusammenspiel mit Handels- und Managementgesellschaften aggressiv beworben, um Kunden zu gewinnen“, erklärt DZV-Vorsitzender Martin Hendges. „Es wird höchste Zeit, die Hintergründe aufzudecken. Solche Selektivverträge sind schleichendes Gift für unser Gesundheitssystem“. Obwohl erst einige hundert von insgesamt 55.000 praktizierenden Zahnärzten unterzeichnet haben, ist für den DZV das Maß voll.Mehr Informationen...

Privater Versicherer darf nicht auf BEL-Liste verweisen

Erfreuliches Urteil des Amtsgerichts München für Zahnärzte, Patienten und Zahntechniker zu einem Dauerstreitthema


Paragraph
Im Dauerstreit um die Erstattung von Laborleistungen hat das Amtsgericht (AG) München kürzlich ein aufschlussreiches und ermutigendes Urteil (Az.: 141 C 25047/07, Urteil vom 5. November 2009) im Sinne der Zahnärzteschaft gefällt. Dem Standpunkt vieler privater Krankenversicherer, die meinen, ihren Versicherungsnehmern nicht höhere Vergütungssätze erstatten zu brauchen, als in dem von den Spitzenverbänden der Zahntechniker entwickelten Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL) festgelegt sind, wurde eine klare Absage erteilt.

Mehr Informationen...

Bonus nicht nur für Konzernchefs

Bonusheft hilft Geld sparen


bonusheft
Wer rechtzeitig zum Jahresende den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrnimmt, kann sich für die Zukunft einen satten Bonus sichern. Entscheidend für die „Lizenz zum Geld sparen“ ist das Bonusheft. Mit ihm können Patienten belegen, dass Sie in den vergangenen Jahren jährlich beim Zahnarzt waren und somit die für die Zahngesundheit wichtigen Kontrolltermine eingehalten haben. Wird Zahnersatz nötig, erhöht sich bei regelmäßigen Kontrollen in den letzten fünf Jahren die Zuzahlung der Krankenkasse um 20 Prozent. Sind im Bonusheft gar Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren verzeichnet, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Effekt: Für eine Krone im nicht sichtbaren Bereich erhalten Sie ohne regelmäßige Zahnarztbesuche derzeit 120,03 €. Können Sie die Vorsorge über 10 Jahre belegen erhöht sich der Zuschuss um 30 Prozent auf 156,04 €.



Mehr Informationen...

Zahnärzte nach Beschluss des Bundestages zu Online-Durchsuchungen gegen Internetanbindung der Praxen für eGK

kzbv_Zur Online-Anbindung
Mit dem Bundestagsvotum wird das Durchforsten von Zahnarztcomputern über das Internet möglich. Das erodiert das Arztgeheimnis und belastet die Arzt-Patienten-Beziehung. Ein Grund mehr für uns, die Online-Anbindung der Zahnarztpraxen abzulehnen, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geplant ist.”

Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Günther E. Buchholz, den Beschluss des Bundestages zum BKA-Gesetz.Mehr Informationen...

Mc Zahn AG vor dem Aus – Wie weiter für Praxen und Patienten?

zt
Insolvenz nach zwei skandalreichen Jahren!

Eine Verkettung von Skandalen und negativen Schlagzeilen ließ Gerüchte schon länger köcheln. Ende September beantragte die McZahn AG die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.Mehr Informationen...

»Öffnungsklausel« in der GOZ wäre verfassungswidrig

goz
Vor einem offenen Verstoß gegen das Grundgesetz im Zusammenhang mit der sogenannten »Öffnungsklausel« im Bereich privatzahnärztlicher Abrechungen warnt eindrücklich der Rechtswissenschaftler Prof. Winfried Boecken (Universität Konstanz).

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll in der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eine Klausel verankert werden, die Direktverträge außerhalb der GOZ erlaubt. Diese sollen zwischen einzelnen Zahnärzten oder Gruppen von Zahnärzten mit den Privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden können. Prof. Boecken bezeichnet dieses Vorhaben in einem im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erstellten Gutachten als "verfassungswidrig".Mehr Informationen...

Schriftliche Patienteneinwilligung und Aufklärungsformulare – das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient entscheidet!

Aufklärungsbögen können eine hilfreiche Unterstützung sein

Ein hilfreicher Leitfaden für das Gespräch und die Dokumentation können hierbei vorformulierte Aufklärungsbögen sein. Bei richtigem Einsatz des Aufklärungsbogens führt dieser zu mehr Routine und einer verbesserten Dokumentation bei der Aufklärung des Patienten, infolgedessen zu mehr Sicherheit bei der Einwilligung des Patienten und damit vor einer möglichen Haftung.
Mehr Informationen...

Urteil bestätigt Aufklärungspflicht des Zahnarztes über seltene Risiken

spitta_logo
Vor der Leitungsanästhesie muss der Zahnarzt seinen Patienten über das Risiko der Schädigung des nervus ligualis aufklären.

Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Entscheidung vom 13.05.2004 (Az: 5 U 41/03) klar gestellt.

In dem konkreten Fall wollte der Zahnarzt bei dem Patienten einen Backenzahn erneuern. In Vorbereitung auf den Eingriff wurde dem Patienten ein Betäubungsmittel gespritzt, ohne dass eine Aufklärung über die Risiken einer Leitungsanästhesie vorgenommen wurde. Beim Einstich und der anschließenden Applikation des Betäubungsmittels kam es zu einer Beeinträchtigung des nervus ligualis. In der Folgezeit stellten sich beim Patienten persistierende Beschwerden und Ausfälle im Bereich der Injektionsstelle und der rechten Zungenhälfte ein. Die durch den Einstich mit der Spritze erfolgte Schädigung des nervus lingualis war dauerhaft. Der Patient erhob daraufhin Klage auf Schmerzensgeld mit der Begründung, dass er bei Aufklärung über dieses Risiko seine Einwilligung in die Injektion verweigert hätte.Mehr Informationen...

Gesundheitsreform 2007

Gesundheitsreform 2007

Unter diesem Stichwort hat der Bundesrat im Februar dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zugestimmt. Damit tritt die neue Gesundheitsversicherung in Teilen ab dem 1.4.2007 in Kraft.

Die Gesundheitsreform 2007 beinhaltet Reformen in vier Bereichen:
• die Einführung einer Krankenversicherung für alle
• eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation
• eine Reform der Finanzierungsordnung
• eine Reform der privaten Krankenversicherung

Für die Bezuschussung konkreter zahntechnischer Leistungen ergeben sich im wesentlichen keine Änderungen. Eine Übersicht der geltenden Leistungen bieten die vom Bundesministerium für Gesundheit bereitgestellten Informationen zum Thema Zahnersatz.Mehr Informationen...

Gesundheitsreform: Chancen verschachert

anzeigenmotiv_pille
Thema verfehlt.

„Ein anderes Urteil kann man der Regierung für diese Reform nicht ausstellen. Die Finanzierungs- und Strukturprobleme sind nicht gelöst. Der Wettbewerb wird bürokratisiert, das ursprüngliche Ziel einer Senkung der Lohnnebenkosten ist längst vergessen, und die letzten Chancen hat man der Koalitionsarithmetik geopfert.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, die Verabschiedung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 02.02.2007 durch den Deutschen Bundestag.Mehr Informationen...

Kündigungsschutz für »Alt-Arbeitnehmer« in Kleinbetrieben

Aufgrund der zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung im Kündigungsschutzgesetz wurde der Schwellenwert für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes von bisher fünf auf zehn Arbeitnehmer erhöht.

Für die bereits am 31.12.2003 in dem Betrieb beschäftigten so genannten »Alt-Arbeitnehmer« sah das Kündigungsschutzgesetz eine Vertrauensschutzregelung vor, die jedoch aufgrund des äußerst komplizierten Gesetzeswortlautes verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zuließ. Mehr Informationen...

Gericht bestätigt Pflicht von Zahnärzten zur Weitergabe von Rabatten

Verwaltungsgericht Mainz erklärt den Einbehalt von Rabatten sowohl im Bereich der privaten als auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für unzulässig.


Die Klägerin, eine Fachzahnärztin für Oralchirurgie mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie, hatte sich mittels einer Feststellungsklage an das Verwaltungsgericht Mainz zur Klärung der Frage gewandt, ob sie verpflichtet ist, Nachlässe jeglicher Art, die sie von Herstellern/Lieferanten auf von dort bezogene Zahnimplantate erhält (bis zu 50 Prozent des Verkaufspreises), an Privatpatienten weiterzugeben, wenn diese über einen Barzahlungsrabatt von drei Prozent hinausgehen.Mehr Informationen...

Festzuschuss-System

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kündigt in seinem aktuellen Newsletter 06/2006 Anpassungen der Festzuschuss-Richtlinien an / Auch Zahnersatz-Richtlinien sollen angepasst werden.

Zunächst erfolge eine Überarbeitung der Festzuschuss-Richtlinien mit dem Ziel, einer vereinfachten Umsetzung in der Praxis, so der G-BA. "In einem zweiten Schritt soll das Regelwerk nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 S. 11 SGB V dahingehend überprüft werden, inwieweit der Inhalt und der Umfang der festgelegten Regelversorgungsleistungen eine ausreichende Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz gewährleisten. Mehr Informationen...