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NZI gewinnt Klage gegen AOK

Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz sind unzulässig.


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Das Sozialgericht Hannover, hat am Freitag, den 21. April 2010 bei der mündlichen Verhandlung festgestellt, „dass die Beklagte nicht befugt war mit der Dentaltrade GmbH & Co. KG die Vereinbarung zur Umsetzung des Informationsrechtes über preisgünstigere Versorgungsmöglichkeiten gemäß § 88 Abs 2 Satz 3 SGB V vom 21.08.2008 abzuschließen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“

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DZV: Kampfansage gegen Zahnersatz zum Nulltarif, Preisdumping und Patientensteuerung

Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne macht der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV e.V.) Front gegen die „Selektivverträge“ einiger Krankenkassen.


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In den Wartezimmern der Zahnarztpraxen informiert seit dem 22. Februar eine Vielzahl von Flyern und Postern die Patienten über Brisanz und Hintergründe dieser Verträge: Zahnersatz zum Nulltarif aus Billiglohnländern, Preisdumping, Einschränkung der freien Arztwahl, gezielte Steuerung von Patienten. Die Kampagne findet breite Zustimmung. Zahlreiche Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Verbände, regionale Initiativen und Innungen unterstützen diese Aktion bzw. haben sich bereits angeschlossen.

„Nulltarifangebote werden von einigen Kassen im Zusammenspiel mit Handels- und Managementgesellschaften aggressiv beworben, um Kunden zu gewinnen“, erklärt DZV-Vorsitzender Martin Hendges. „Es wird höchste Zeit, die Hintergründe aufzudecken. Solche Selektivverträge sind schleichendes Gift für unser Gesundheitssystem“. Obwohl erst einige hundert von insgesamt 55.000 praktizierenden Zahnärzten unterzeichnet haben, ist für den DZV das Maß voll.Mehr Informationen...

Bonus nicht nur für Konzernchefs

Bonusheft hilft Geld sparen


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Wer rechtzeitig zum Jahresende den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt wahrnimmt, kann sich für die Zukunft einen satten Bonus sichern. Entscheidend für die „Lizenz zum Geld sparen“ ist das Bonusheft. Mit ihm können Patienten belegen, dass Sie in den vergangenen Jahren jährlich beim Zahnarzt waren und somit die für die Zahngesundheit wichtigen Kontrolltermine eingehalten haben. Wird Zahnersatz nötig, erhöht sich bei regelmäßigen Kontrollen in den letzten fünf Jahren die Zuzahlung der Krankenkasse um 20 Prozent. Sind im Bonusheft gar Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren verzeichnet, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Effekt: Für eine Krone im nicht sichtbaren Bereich erhalten Sie ohne regelmäßige Zahnarztbesuche derzeit 120,03 €. Können Sie die Vorsorge über 10 Jahre belegen erhöht sich der Zuschuss um 30 Prozent auf 156,04 €.



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Das Märchen vom Nulltarif ...

Zahnersatz zum Nulltarif


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Immer häufiger stolpern Patienten über Werbung mit derartigem Inhalt. Mit Hilfe des Einkaufs von billigem Zahnersatz aus China soll das Portemonnaie des Patienten nicht belastet werden.

Doch kann das funktionieren?
Was erwartet die Patienten wirklich?



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Elektronische Gesundheitskarte unter Experten umstritten

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hib-Meldung: Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist unter Experten weiter umstritten.

Dies zeigte sich am Montag, 25.05.2009, bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin zu je einem Antrag der FDP-Fraktion (16/11245) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289).

Während etwa der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde "den höchsten Anforderungen gerecht", äußerten andere Experten an diesem Punkt Bedenken.Mehr Informationen...

Zwei Zahnarztbesuche jährlich ohne Praxisgebühr

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Vorsorge beim Zahnarzt kostenfrei!

Die effektivste Maßnahme, schmerzhafte Behandlungen zu vermeiden ist immer noch, sie gar nicht erst notwendig werden zu lassen. Regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt gehört für gesunde Zähne und langfristigen Zahnerhalt deshalb zum Pflichtprogramm der Vorsorge.

Was viele Versicherte nicht wissen: Die beiden halbjährlichen Kontrolluntersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zehn Euro Praxisgebühr werden nicht erhoben. Mehr Informationen...

MDK-Studie: Zahnersatz aus dem Ausland rechnet sich nicht

Zahnersatz aus dem Ausland weist Mängel auf.

Nach einer weiteren Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz waren fast ein Drittel der untersuchten Arbeiten mangelhaft. Bei zwei Dritteln dieser beanstandeten Arbeiten wurde eine vollständige Neuanfertigung empfohlen. Schon 2004 hatte der MDK auf ähnliche Mängel bei Zahnersatz aus dem Ausland hingewiesen. Auch angesichts dieser Untersuchung plädieren viele Zahnärzte und Zahntechnikermeister für eine wohnortnahe Versorgung.

Seit einigen Jahren werden deutsche Patienten geködert, ihren Zahnersatz im Ausland anfertigen und einsetzen zu lassen Niedrige Löhne, billige Raummieten und geringe Laborkosten sollen zu einem erschwinglichen Angebot führen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Rheinland-Pfalz begutachtet daher in zunehmendem Maße ausländischen Zahnersatz im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen.Mehr Informationen...

Für Therapie-Empfehlung reicht Heil- und Kostenplan nicht

Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, dass Patienten ihren Heil- und Kostenplan für Zahnersatz in spezielle Auktionsportale einstellen.

Zahnärzte können dann dazu ein Angebot abgeben. „Ohne persönliche Kenntnis des Gebisszustandes des Patienten kann kein verbindliches und fachlich fundiertes ‚Vergleichsangebot’ abgegeben werden“, warnt Professor Dr. med. Klaus Lehmann, wissenschaftlicher Leiter des Kuratoriums perfekter Zahnersatz. „Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz reicht dafür definitiv nicht aus.“
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